500.- Euro für Selbstständige und Bauern




500 Euro für Selbstständige als Gutschrift für KV Beiträge !

Anspruchsberechtigt für die außerordentliche Gutschrift sind die nach GSVG oder BSVG krankenversicherten Personen mit einer Beitragsgrundlage ab einer Höhe von 566 € (entspricht der Geringfügigkeitsgrenze für unselbständig Erwerbstätige) bis 2.900 €. Die Staffelung der Gutschrift beginnt bei einer Beitragsgrundlage von 566 € mit 160 €, bei Beitragsgrundlagen zwischen 1.200 und 2.100 € soll der Gutschriftsbetrag 500 € betragen. Bis 2.900 € sinkt sie auf 100 € ab. Anspruchsberechtigt sind den Erläuterungen zufolge auch jene Personen, die nach bestimmten Übergangsregelungen von der Krankenversicherung im BSVG ausgenommen sind, aber der Pensionsversicherung unterliegen. Für diese Personengruppe ist die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung maßgeblich.

Für Einkommen unter 24.500 € soll die außerordentliche Gutschrift von der Einkommensteuer befreit sein. Um die korrekte steuerliche Bearbeitung durchführen zu können, soll eine Verpflichtung zur Datenübermittlung durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger vorgesehen werden. Mit Änderungen im Einkommenssteuergesetz soll für jene Selbstständigen, die parallel auch die Voraussetzungen für den Teuerungsabsetzbetrag erfüllen, geregelt werden, dass eine allfällige außerordentliche Gutschrift den Teuerungsabsetzbetrag vermindern soll.

Die einmalige Gutschrift hat für das dritte (BSVG) bzw. vierte (GSVG) Quartal 2022 auf die Beitragskonten der Versicherten zu erfolgen. Der Kostenersatz des Bundes erfolgt laut Erläuterungen im Jahr 2023 nach Vorlage des Rechnungsabschlusses durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.


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