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Teuerungsausgleich beschlossen

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Regierung beschließt Entlastung Pakete von insgesamt 50 Milliarden Euro werden in den nächsten Jahren auf den Weg gebracht. Heuer sind es rund zehn Milliarden Euro, die den Menschen zur Verfügung gestellt werden. Das ist Geld, das schon zum Teil auf den Konten ist. Die ökosoziale Steuerreform mit einem Volumen von rund 18 Milliarden Euro und die zwei Pakete gegen die Teuerung mit vier Milliarden Euro sind hervor zu heben. In der letzten Woche wurde zudem ein Entlastungspaket von 28 Milliarden Euro bis 2026 verabschiedet, "mit dem wir dieser Teuerung aktiv entgegenwirken. Die Eckpunkte sind hier unter anderem auf die 300 Euro für sozial Schwächere, Mindestpensionistinnen und –pensionisten, Arbeitslose und jene, die niedrige Einkommen beziehen: 300 Euro seien schon überwiesen worden, weitere 300 kommen noch einmal hinzu. Auch die Steuersenkung der zweiten Einkommensteuerstufe von 35 auf 30 Prozent sei bereits in Kraft. Auf den Gehaltskonten wirke sich das aufgrund des Mischsteuersat

500.- Euro für Selbstständige und Bauern

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500 Euro für Selbstständige als Gutschrift für KV Beiträge ! Anspruchsberechtigt für die außerordentliche Gutschrift sind die nach GSVG oder BSVG krankenversicherten Personen mit einer Beitragsgrundlage ab einer Höhe von 566 € (entspricht der Geringfügigkeitsgrenze für unselbständig Erwerbstätige) bis 2.900 €. Die Staffelung der Gutschrift beginnt bei einer Beitragsgrundlage von 566 € mit 160 €, bei Beitragsgrundlagen zwischen 1.200 und 2.100 € soll der Gutschriftsbetrag 500 € betragen. Bis 2.900 € sinkt sie auf 100 € ab. Anspruchsberechtigt sind den Erläuterungen zufolge auch jene Personen, die nach bestimmten Übergangsregelungen von der Krankenversicherung im BSVG ausgenommen sind, aber der Pensionsversicherung unterliegen. Für diese Personengruppe ist die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung maßgeblich. Für Einkommen unter 24.500 € soll die außerordentliche Gutschrift von der Einkommensteuer befreit sein. Um die korrekte steuerliche Bearbeitung durchführen zu können, soll e